Ausweg

von Netzwerk Vielfalt

Wir müssen der Verantwortung

die aus unserer Beziehung entstanden ist

gerecht werden.


Linkedin


Instagram


Envelope


Mobile-alt

 Nehmen Sie einfach und unkompliziert Kontakt mit uns auf!

Alles so lassen wie es ist, können Sie dann immer noch.

Kontaktrecht

Kinder haben – außer bei akutem Schutzbedarf – das Recht auf Kontakt.
Auf einvernehmlicher Basis erarbeiten wir mit den Eltern (oder sonstigen Bezugspersonen) eine funktionierende Regelung.

Außerhalb von Jugendamt und Pflegschaftsgericht.

Als neutrale Stelle, ausschließlich dem Kind/den Kindern verpflichtet.

Besuchsbegleitung

Es gibt Situationen in denen eine Besuchsbegleitung die beste Lösung für das Kind ist. Auch wenn es für alle Beteiligten oft schwer ist.

Wir bieten vertrauliche, aber sichere Räumlichkeiten und eine hohe Expertise in der Begleitung. 

Selbst gemeinsames Kochen ist bei uns möglich. 

Solange wie nötig. Auf Wunsch auch mit Dokumentation und Berichten.

Beratung und Coaching für Eltern und Kinder

Kinder reagieren höchst unterschiedlich auf Trennungen und Veränderungen. Eine behutsame und sensible Betrachtung der Umstände bringt oft mehr als ein „Ursache-Wirkung – Denken“ .

Gemeinsam werden wir die beste Vorgangsweise finden.

Ein Schritt zurück?

Vor der Eskalation im Verhandlungsaal – oder auch dazwischen, wenn gar nichts mehr geht – lohnt es sich an den neutralen „Verhandlungstisch“ zurück zu kehren. 

Wir arbeiten konstruktiv und lösungsorientiert mit Ihnen am Konflikt.

Beratung nach § 95 und § 107 AußStrg.

Vor der Scheidung muss eine eine Beratung nach § 95 verpflichtend stattfinden. Profitieren Sie von unserer psychozoialen Erfahrung in Familienrechtssachen.  

Richter*innen können verpflichtende Erziehungsberatungen nach § 107 AußStrg. anordnen.  Wir stehen für diese Aufgabe mit unseren Kompetenzen zur Verfügung. 

Psychosoziale Komplementärberatung im Familienrechtsverfahren

Neben der juristischen Seite geben gerade in komplizierten Familienrechtssachen psychosoziale Komponenten oft den Ausschlag.

Wir bieten auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung und besten Vernetzung unsere Hilfe als  komplementäres Beratungsangebot an. 

Wir arbeiten auf Honorarbasis. 

Ein Erstgespräch zur Klärung von Auftrag und Setting ist kostenlos möglich.

  • Wir wissen, was Kindeswohl in der Praxis bedeutet.
  • Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Gerichten, Jugendämtern, Gutachtern und Anwälten, Besuchsbegleitungsinstitutionen praktizieren wir seit Jahren.
  • Wir führen unsere Kommunikation und Zusammenarbeit mit allen Klient*innen  auf Augenhöhe.
  • Wir bieten in sinnvollen Fällen auch Beratungen im gemischt geschlechtlichen Setting an.

Kontakt

  • + 43 660 22 22 025 – Christine Karrer, MSc
  • + 43 650 97 26 105 – Mag.(FH) Georg Mitterer

  • office@netzwerk-vielfalt.at
  • Münchner Straße 12, 6330 Kufstein


E-Mail


Linkedin


Instagram


Envelope


Mobile-alt